Information zur schulfreien Teilnahme am islamischen Opferfest am 6. Juni 2025

Von | 3. Juni 2025

Information zur schulfreien Teilnahme am islamischen Opferfest am 6. Juni 2025

Am Freitag, den 6. Juni 2025, begehen Musliminnen und Muslime weltweit das islamische Opferfest (Eid al-Adha). Es zählt zu den höchsten Feiertagen im Islam und ist geprägt vom gemeinsamen Gebet, familiären Zusammenkünften sowie dem Teilen von Opfergaben mit Bedürftigen: ein Ausdruck sozialer Verantwortung und gelebter Solidarität.

Gemäß § 43 Absatz 3 Schulgesetz NRW sowie dem Runderlass vom 29. Mai 2015 (BASS 12-52 Nr. 1) kann eine Freistellung vom Unterricht aus religiösen Gründen beantragt werden. Die Beurlaubung erfolgt auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten.

Zur Unterstützung stellt das Bündnis Islamischer Gemeinden in Bielefeld (BIG e.V.) ein Musterformular zur Verfügung, das als Grundlage für den Antrag bei der jeweiligen Schule dienen kann.
👉 Musterformular zur Beurlaubung herunterladen
Antrag auf Beurlaubung Opferfest 2025

Fragen im Zusammenhang mit religiösen Belangen muslimischer Schüler- und Elternschaft in Bielefeld können gerne an das Bündnis gerichtet werden.

Kontakt:
📧 info@big-bielefeld.de
🌐 www.big-bielefeld.de