Wer sollte nicht fasten?

Von | 23. Juni 2016
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Kinder sind von der Pflicht des Fastens ausgenommen. (Bild: Pixabay)

Die Muslime sind gerade mitten im Fastenmonat Ramadan. Dieser begann am 6. Juni und endet am 4. Juli. Am 7. Juli gibt es dann das große Ramadanfest.

Der Ramadan ist immer ein großes Fest für die gesamte muslimische Community weltweit. Von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang wird dabei auf Essen, Trinken, Rauchen, Geschlechtsverkehr verzichtet. In fast allen Moscheen gibt es abends das gemeinsame Fastenbrechen, zu denen Muslime wie auch Nichtmuslime eingeladen sind. Im Moment sind in den Moscheen in Bielefeld und Umgebung abends mehr Menschen beim Fastenbrechen als die eigenen Gemeindemitglieder. So kommt man mit vielen neuen Menschen ins Gespräch.

 

Da der islamische Kalender sich nach dem Mondkalender richtet, und dieser nur 355 Tage im Jahr hat, verschiebt sich Ramadan in unserem Kalender immer um 10 Tage. Dadurch findet der Ramadan dieses Jahr in den längsten Tagen des Jahres statt.

 

In den letzten Tagen erreichten uns vereinzelt Fragen von Lehrerinnen und Lehrern, die über fastende Grundschulkinder berichten. Daher möchten wir an dieser Stelle kurz darstellen, welche Personen vom Fasten befreit sind.

 

In Sure 2, Vers 184 heißt es im Koran: „(Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“

 

In Sure 2, Vers 185 im Koran heißt es: „Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis.“

 

Wer also gesundheitlich im Ramadan nicht fasten kann, der kann zu einem anderen Zeitpunkt das Fasten nachholen. Vom Fasten ausgenommen sind dann z.B. Kinder, Reisende, Frauen im Wochenbett oder während ihrer Menstruation, Kranke, Schwangere, Stillende. Und insgesamt beginnt das Fasten ab der Pubertät.

 

Wenn jemand chronisch krank ist, sprich zu keinem Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen fasten kann, kann laut Sure 2 Vers 184 als Ersatz die Speisung eines Armen vornehmen.

 

Gesundheit und die Psyche eines Menschen haben im Islam absolute Priorität. Daher heißt es auch in Sure 2, Vers 185: „Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis.“ Selbst beim Schweinefleischverbot heißt es, „Und wer sich aus Hunger in einer Zwangslage befindet“, dann ist es euch erlaubt. Die Wahrscheinlichkeit, dass man in der Wüste ist und verhungert und Schweinefleisch findet, ist extrem klein. Die Botschaft Gottes ist hier also eindeutig. Das Leben geht vor. Und so ist das auch beim Fasten.

Daher können Personen, bei denen das Fasten schädlich sein kann, das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

 

Hierzu eine Überlieferung des Propheten Muhammed: Der Prophet sieht eine Menschenmenge versammelt um eine Person, die gestürzt ist. Er fragt, was passiert ist. Es wird ihm geantwortet, dass der Mann auf Grund des Fastens ohnmächtig geworden ist. Daraufhin sagt der Prophet, dass in solchen Situationen es keine Tugend ist zu fasten.

 

Ob man nun gesundheitlich in der Lage ist zu fasten oder nicht, das entscheidet jeder selbst. Auch hierzu eine Überlieferung aus der Zeit des Propheten Muhammed: Während einer Reise gemeinsam mit dem Propheten haben einige seiner Gefährten gefastet und andere nicht. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Der Prophet, der bei dieser Reise eben dabei war, hat beides gelten lassen. Und auch er selbst hat bei einigen Reisen gefastet und anderen nicht.

Man sollte es also auch dem Propheten vorbildlich nachmachen, in dem man Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht fasten, nicht hinterfragen.

 

 

Cemil Şahinöz

Vorsitzender des Bündnis Islamischer Gemeinden

 

 

BIG (Bündnis Islamischer Gemeinden) ist der Dachverband der Moscheevereine und muslimischen Einrichtungen in Bielefeld.

 

 

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